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AUSSENDIENSTMITARBEITER IN SLOWENIEN

Wenn ein Dienstnehmer mit einem ständigen Wohnsitz in Slowenien ein Dienstverhältnis mit einem ausländischen Arbeitgeber abschließt und die Arbeit auf dem Gebiet der Republik Slowenien ausführt, dann fällt er laut Verordnung der Europäischen Gemeinschaft 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit unter das Sozialversicherungssystem Sloweniens.

Der Arbeitsvertrag mit einem ausländischen Arbeitgeber muss gem. slowenischem Arbeitsrecht vorbereitet sein; die Pflichten und Rechte (Abfindung, Urlaubsgeld, Essenszuschuss, Fahrtkosten usw.) folgen den Bestimmungen des slowenischen Gesetzes über Arbeitsverhältnisse (Amtsblatt RS 21/2013).

Der ausländische Arbeitgeber ist normalerweise in Slowenien nicht in das Firmenregister eingetragen und hat keine Steuernummer in Slowenien. Aus diesem Grund muss sich der slowenische Arbeitnehmer selbst in die Kranken- und Rentenversicherung bei der Krankenversicherungsanstalt Sloweniens (ZZZS) spätestens am Tag des Arbeitsbeginns anmelden.

In der Praxis bedeutet dies, dass seriöse ausländische Arbeitgeber Kontakt mit anerkannten slowenischen Steuerberatungsunternehmen, die auch Lohnverrechnung anbieten, aufnehmen und sie beauftragen, den slowenischen Arbeitnehmer anzumelden und die entsprechende Lohnverrechnung mit allen Meldepflichten an die Behörde durchzuführen.

Das slowenische Beratungsunternehmen informiert den ausländischen Arbeitgeber über die Höhe der Sozialbeiträge und die Lohnsteuer sowie Zahlungsfristen für die Lohnauszahlung.

Wenn der ausländische Arbeitgeber keine SV-Beiträge und die Lohnsteuer nicht rechtzeitig zahlt, fordert die slowenische Steuerbehörde die fehlenden Zahlungen und die Verzugszinsen vom slowenischen Arbeitnehmer, weil der ausländische Arbeitgeber keine Registrierung in Slowenien hat.

Die Gefahr, dass durch den abhängigen Arbeitnehmer in Slowenien für das ausländische Unternehmen eine Betriebsstätte in Slowenien entsteht, werden wir inunserem nächsten Steuerinfo näher erläutern.

Beispiel:
Der Arbeitnehmer Franc Novak schließt einen Arbeitsvertrag mit dem österreichischen Arbeitgeber Fassaden GmbH ab, die im Verkauf von Fassadenfarben tätig ist. Franc hat Familie in Maribor, wo er auch seinen ständigen Wohnsitz hat. Franc arbeitet für die Fassaden GmbH von seinem Homeoffice aus bzw. überwiegend bei potenziellen Kunden. Seine Arbeit umfasst die Suche nach neuen Kunden für die Fassaden GmbH. 

Nach dem Abschluss des Dienstvertrags zwischen Franc und der Firma Fassaden GmbH sollte sich Franc spätestens am Tag des Arbeitsbeginns mit dem Dienstvertrag und dem Formular M1 bei der Krankenversicherungsanstalt Sloweniens (ZZZS) in das slowenische Sozialversicherungssystem anmelden. 

Wenn sich das Datum der Gehaltsabrechnung nähert, werden seitens der Fassaden GmbH die Informationen zur richtigen Lohnverrechnung (Bruttogehalt, Urlaubstage, Krankheitstage, Essenszuschuss, Fahrtkosten, sonstige Rückerstattungen von Geschäftskosten) an die slowenische Beratungsfirma übermittelt. Diese Beratungsfirma berechnet das Gehalt gem. slowenischen Rechtsvorschriften. Dem Arbeitnehmer Franc wird die Lohnliste ausgestellt, und dem Arbeitgeber Fassaden GmbH werden die Informationen über die zu zahlenden SV-Beiträge und die Lohnsteuer sowie die Nettoauszahlung an Franc mitgeteilt.

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