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NEBENBERUFLICHER KLEINUNTERNEHMER

Personen, die ihre Tätigkeit als nebenberuflich ausführen (sog. nachmittäglicher Kleinunternehmer), müssen ab dem 01.02.2014 mit einem höheren Krankenversicherungs-beitrag rechnen. Neben dem schon bekannten Beitrag für die Arbeitsunfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung, der von 4,55 EUR auf 8,09 EUR pro Monat erhöht wurde, wird auch ein neuer Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 24,27 EUR für das Jahr 2014 eingeführt. Der dritte Beitrag, den der nebenberufliche Kleinunternehmer zahlen muss, und zwar unabhängig davon, ob er im Monat Umsatz hat oder nicht, ist der Renten- und Invaliditätsversicherungs-beitrag in Höhe von 32,17 EUR.

In der folgenden Tabelle wird dargestellt, welche Beiträge auf welchen Bankkonten und in welcher Höhe für den Monat Oktober 2017, also bis zum 20.11.2017, zu zahlen sind:


Art des Beitrags Girokontonr. Verbindung Betrag (EUR) Zahlungsfrist
Gesundheitsver sicherung; 6,36 % SI56 01100 888 3000 073 SI19-Steuernr.-45004 33,24 bis zum 20. des Folge monats
Arbeitsunfallver sicherung SI56 01100 888 3000 073 SI19-Steuernr.-45004 8,09 bis zum 20. des Folge monats
Renten- oder Invaliditätsver sicherung SI56 01100 888 2000 003 SI19-Steuernr.-45008 33,01 bis zum 20. des Folge monats
Vorauszahlung ESt SI56 01100 888 1000 030 SI19-Steuernr.-40002 individuell festgelegt bis zum 10. des Folge monats

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