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Einkommenssteuertabelle und Freibeträge für 2021 und 2020

Für die Jahre 2021 und 2020 gilt folgende Einkommensteuertabelle:

Beträgt die jährliche Netto- Bemessungsgrundlage (in Euro), ... ... dann beträgt die ESt. (in Euro)
über bis
8.500,00 16 %
8.500,00 25.000,00 1.360,00 +26 % über 8.500,00
25.000,00 50.000,00 5.650,00 +33 % über 25.000,00
50.000,00 72.000,00 13.900,00 +39 % über 50.000,00
72.000,00 22.480,00 +50 % über 72.000,00


Der allgemeine Steuerfreibetrag in den Jahren 2020 und 2021 beträgt:

beträgt das gemeinsame jährliche Einkommen (in EUR) dann beträgt der allgemeine Freibetrag (in EUR)
über bis
7.777,98 7.777,98
7.777,98 13.316,80 18.700,38 – 1,40427 x Einkommen
13.316,80 3.500,00

Der allgemeine Steuerfreibetrag für alle Steuerzahler wird auf 3.500 EUR erhöht.

Für die Beantragung und Anerkennung der besonderen Erleichterung für unterhaltsberechtigte Familienmitglieder (erwachsenes und arbeitsloses Kind, Eltern oder Adoptiveltern) besteht eine wichtige Änderung darin, dass ein solches erwachsenes Kind denselben ständigen Wohnsitz wie der Steuerzahler, der ein unterhaltsberechtigtes Familienmitglied beantragt, registriert haben muss.

Dies gilt nicht für Kinder unter 18 Jahren. Dies schließt die Möglichkeit aus, dass ein unterhaltsberechtigter, der vorübergehend unter derselben Adresse registriert ist, auch als unterhaltsberechtigtes Familienmitglied oder als Steuerpflichtiger angesehen werden kann, der eine solche Person unterhält.

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