Einkommenssteuertabelle und Freibeträge für das Jahr 2020
Mit der Steuerreform 2020 wird sich auch die Einkommensteuerskala ändern, um das Einkommen der mittleren Einkommenssteuerklassen zu entlasten.
Für 2020 gilt folgende Einkommensteuerskala:
Die allgemeine Erleichterung für die Einkommensteuerzahler wird ebenfalls zunehmen und im Jahr 2020 wie folgt sein:
Dies bedeutet, dass sich die allgemeine Steuerentlastung für alle Steuerzahler von mindestens 3.302 EUR auf 3.500 EUR erhöht.
Für die Beantragung und Anerkennung der besonderen Erleichterung für unterhaltsberechtigte Familienmitglieder (erwachsenes und arbeitsloses Kind, Eltern oder Adoptiveltern) besteht eine wichtige Änderung darin, dass ein solches erwachsenes Kind denselben ständigen Wohnsitz wie der Steuerzahler, der ein unterhaltsberechtigtes Familienmitglied beantragt, registriert haben muss. Dies gilt nicht für Kinder unter 18 Jahren. Dies schließt die Möglichkeit aus, dass ein unterhaltsberechtigter, der vorübergehend unter derselben Adresse registriert ist, auch als unterhaltsberechtigtes Familienmitglied oder als Steuerpflichtiger angesehen werden kann, der eine solche Person unterhält.