www.taxslovenia.com

Einkommenssteuertabelle und Freibeträge für das Jahr 2017

Neue Einkommenssteuertabelle und Freibeträge für das Jahr 2017

Im Jahr 2017 wird eine zusätzliche Steuerklasse mit einer Progressivrate von 34 % eingeführt, und gleichzeitig wird der Steuersatz der vierten ESt.-Klasse von 41 % auf 39 % verringert.

Die ESt.-Sätze für die Steuerperiode 2017 sind wie folgt vorgeschrieben:

Beträgt die jährliche Netto- Bemessungsgrundlage (in Euro), ... ... dann beträgt die ESt. (in Euro)
 über  bis  
   8.021,34   16 %
 8.021,34   20.400,00  1.283,41   +27 % über   8.021,34
 20.400,00  48.000,00   4.625,65   +34 % über 20.400,00
 48.000,00   70.907,20  14.009,65 +39 % über 48.000,00
 70.907,20    22.943,46 +50 % über 70.907,20

Um die ESt.-Vorauszahlung von den Einkünften aus Beschäftigung im Jahr 2017 richtig zu ermitteln, werden die folgenden ESt.-Sätze und -Klassen auf monatlichem Niveau angewandt:


Beträgt die jährliche Netto- Bemessungsgrundlage (in Euro), ... ... dann beträgt die ESt. (in Euro)
 über  bis  
   668,44   16 %
 668,44   1.700,00  106,95   + 27 % über    668,44
 1.700,00  4.000,00  385,47   + 34 % über 1.700,00
 4.000,00  5.908,93  1.167,47   + 39 % über 4.000,00
 5.908,93    1.911,95   + 50 % über 5.908,93

STEUERFRIEBETRÄGE

1. ALLEGEMEINER FREIBETRAG

Die Höhe des gesamten allgemeinen Freibetrags wird aufgrund der Höhe des Gesamteinkommens im Jahr 2017 wie folgt bestimmt:


beträgt das gemeinsame jährliche Einkommen (in EUR) dann beträgt der allgemeine Freibetrag (in EUR)
 über  bis  
   11.166,37   6.519,82
 11.166,37   12.570,89  4.418,64 
 12.570,89    3.302,70

Bei der Berechnung der ESt.-Vorauszahlung von monatlichen Einkünften aus dem Arbeitsverhältnis wird Folgendes berücksichtigt:


beträgt das gemeinsame jährliche Einkommen (in EUR) dann beträgt der allgemeine Freibetrag (in EUR)
 über  bis  
   930,53  543,32
 930,53  1.047,57  368,22
 1.047,57    275,22

2. PERSÖNLICHE FREIBETRÄGE

 Zweck  jährlicher Freibetrag (in EUR)  monatlicher Freibetrag (in EUR)
 Invalide mit 100% Invalidität  17.658,84   1.471,57 


3. PERSÖNLICHE SONDERFREIBETRÄGE

Unbeschränkt steuerpflichtige Schüler oder Studenten können einen Sonderfreibetrag von 2.477,03 EUR pro Jahr in Anspruch nehmen.

Der Freibetrag für die Zusatzrentenversicherung beläuft sich auf maximal 2.390,00 EUR pro Jahr bzw. höchstens bis 5,844 % des Bruttojahresgehalts.


4. SONDERENFREIBETRAG FÜR ABHÄNGIGE FAMILIENMITGLIDER

 Zweck  jährlicher Freibetrag (in EUR)  monatlicher Freibetrag (in EUR)
 für das 1. abhängige Kind  2.436,92   203,08
 für ein abhängiges Kind, das besondere Pflege benötigt  8.830,00   735,83 
 für das 2. abhängige Kind  2.649,24  220,77
 für das 3. abhängige Kind  4.418,54  368,21
 für das 4. abhängige Kind  6.187,85  515,65
 für das 5. abhängige Kind  7.957,14  663,09
 für alle weiteren abhängigen Personen  2.436,92  203,08

E: office@taxslovenia.com  /  T: 059 071 706  /  www.taxslovenia.com