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AUSSENDIENSTMITARBEITER IN SLOWENIEN

Wenn ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Slowenien bei einem ausländischen Arbeitgeber beschäftigt ist und seine Tätigkeit in Slowenien ausübt, können die slowenischen Vorschriften über die Sozialversicherung und Besteuerung zur Anwendung kommen. Welche Vorschriften konkret gelten, hängt von der jeweiligen Beschäftigungssituation und den anwendbaren EU- bzw. internationalen Regelungen ab.

Der Arbeitsvertrag und die Beschäftigungsbedingungen müssen unter Berücksichtigung der in Slowenien geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften geprüft werden. Je nach konkreter Situation können unter anderem Urlaubsgeld, Verpflegungs- und Fahrtkosten sowie weitere Vergütungsbestandteile relevant sein.

Für ausländische Arbeitgeber bestehen je nach Situation besondere Pflichten hinsichtlich der Anmeldung zur Sozialversicherung, der Lohnabrechnung und der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer. FURS sieht für Personen, die bei einem ausländischen Arbeitgeber beschäftigt sind und für die die slowenische Gesetzgebung gilt, unter anderem die Abrechnung OPSVT vor.

TaxSlovenia unterstützt ausländische Arbeitgeber bei der Abwicklung von Beschäftigungsverhältnissen in Slowenien, insbesondere bei der Lohnverrechnung, der Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer sowie bei den damit verbundenen Meldepflichten.

Bei grenzüberschreitenden Beschäftigungsverhältnissen sollte außerdem geprüft werden, ob durch die Tätigkeit des Mitarbeiters weitere steuerliche Verpflichtungen des ausländischen Unternehmens in Slowenien entstehen können.

Beispiel:

Ein österreichisches IT-Unternehmen mit Sitz in Graz stellt einen Software-Entwickler mit Wohnsitz in Maribor ein. Der Mitarbeiter arbeitet zu 70 % im Homeoffice in Slowenien und pendelt an den restlichen Tagen in die Firmenzentrale nach Österreich.

Da der Arbeitnehmer mehr als 25 % seiner Arbeitsleistung im Wohnsitzstaat erbringt, unterliegt er gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 883/2004 vollständig dem slowenischen Sozialversicherungsrecht. Das österreichische Unternehmen muss sich in Slowenien als Beitragszahler registrieren, die slowenischen Sozialversicherungsbeiträge abführen und zwingend slowenische arbeitsrechtliche Bestimmungen – wie den gesetzlichen Verpflegungs- und Fahrtkostenersatz sowie das Urlaubsgeld (Regres) – berücksichtigen. Die Lohnsteuerabwicklung erfolgt entsprechend der Arbeitstageaufteilung über die slowenischen FURS-Meldungen (z. B. OPSVT).

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