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Einkommenssteuertabelle und Freibeträge für 2026

Für das Jahr 2026 gilt folgende Einkommensteuertabelle:

Beträgt die jährliche Netto- Bemessungsgrundlage (in Euro), ... ... dann beträgt die ESt. (in Euro)
über bis
9.721,43 16 %
9.721,43 28.592,44 1.555,43 + 26 % über 9.721,43
28.592,44 57.184,88 6.122,11 + 33 % über 28.592,44
57.184,88 82.346,23 15.897,40 + 39 % über 57.184,88
82.346,23 25.710,33 + 50 % über 82.346,23


Der allgemeine Steuerfreibetrag im Jahr 2025 beträgt:

beträgt das gemeinsame jährliche Einkommen (in EUR) dann beträgt der allgemeine Freibetrag (in EUR)
über bis
17.766,18 5.551,93 + (20.832,39 - 1,17259 x Einkommen)
17.766,18 5.551,93

Einkommenssteuertabelle und Freibeträge für 2025

Für das Jahr 2025 gilt folgende Einkommensteuertabelle:

Beträgt die jährliche Netto- Bemessungsgrundlage (in Euro), ... ... dann beträgt die ESt. (in Euro)
über bis
9.210,26 16 %
9.210,26 27.089,00 1.473,64 + 26 % über 9.210,26
27.089,00 54.178,00 6.122,11 + 33 % über 27.089,00
54.178,00 78.016,32 15.061,48 + 39 % über 54.178,00
78.016,32 24.358,43 + 50 % über 78.016,32


Der allgemeine Steuerfreibetrag im Jahr 2025 beträgt:

beträgt das gemeinsame jährliche Einkommen (in EUR) dann beträgt der allgemeine Freibetrag (in EUR)
über bis
16.832,00 5.260,00 + (19.736,99 - 1,17259 x Einkommen)
16.832,00 5.260,00

Neben dem allgemeinen Freibetrag führt das Jahr 2025 auch folgende Neuerungen bei der Berechnung der Einkommensteuer ein:

=> Ein besonderer Freibetrag von 7% für neue Einwohner, die in Slowenien angestellt sind, in den letzten 2 Jahren keine Einwohner Sloweniens waren, ein bestimmtes Gehalt beziehen, das das Zweifache des durchschnittlichen Gehalts übersteigt, und noch nicht 40 Jahre alt sind.

=> Die Verschiebung des Besteuerungszeitpunkts für das Einkommen von Arbeitnehmern in innovativen Unternehmen aus Aktien oder Anteilen des Arbeitgebers.

=> Das Einkommen aus der Vergütung von Arbeitnehmern mit Aktien und Anteilen wird von der Verpflichtung zur Bruttoerfassung des Einkommens ausgeschlossen.

=> Ein geldwerter Vorteil von null für die private Nutzung eines Dienst-Elektrofahrzeugs zwischen 2025 und 2029.

=> Die Nutzung eines Fahrrads mit einem Anschaffungswert unter 2.000 EUR gilt nicht als geldwerter Vorteil.


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