TÄGLICHE GRENZGÄNGER NACH ÖSTERREICH
Personen, die in Slowenien wohnen und Einkünfte aus einer Beschäftigung in Österreich beziehen, sind in vielen Fällen in Slowenien steuerlich ansässig. Als slowenische Steuerresidenten müssen sie ihre im Ausland erzielten Einkünfte grundsätzlich auch in Slowenien deklarieren. Slowenische Steuerresidenten unterliegen grundsätzlich der Besteuerung ihres weltweiten Einkommens.
Die in Österreich erzielten Einkünfte aus der Beschäftigung sind während des Jahres entsprechend den slowenischen Vorschriften zu melden. Die Meldung erfolgt über eDavki bzw. mit der entsprechenden „Napoved za odmero akontacije dohodnine od dohodka iz delovnega razmerja za rezidente“.
Bei der Meldung werden unter anderem das erzielte Einkommen und die bereits in Österreich gezahlten Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt. Je nach konkreter Situation können auch weitere Bestandteile, beispielsweise bestimmte arbeitsbezogene Aufwendungen und Freibeträge, relevant sein.
Die in Österreich gezahlte Steuer wird bei der slowenischen Besteuerung grundsätzlich berücksichtigt, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dadurch ist in Slowenien grundsätzlich nur eine allfällige Differenz zwischen der bereits im Ausland gezahlten und der slowenischen Steuer nachzuzahlen.
Am Ende des Jahres wird die endgültige steuerliche Situation im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt. Wenn die im Ausland gezahlte Steuer auch bei der endgültigen Veranlagung als Anrechnung berücksichtigt werden soll, muss dies entsprechend geltend gemacht und durch geeignete Nachweise belegt werden. FURS weist darauf hin, dass der Nachweis über die im Ausland gezahlte Steuer erforderlich ist.
Tax Slovenia unterstützt Grenzgänger bei der Meldung ihrer in Österreich erzielten Einkünfte, bei der Berücksichtigung der in Österreich gezahlten Steuer und bei der Kommunikation mit der slowenischen Finanzverwaltung.
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